Diese je nach Unterart 13 – 35 cm groß werdenden Tiere kommen von Südeuropa bis Nordafrika vor. Alle Tiere sind buchführungs- und meldepflichtig. Sie stehen unter Artenschutz WA Anhang II und EU Anhang A und müssen bei dem zuständigen Landratsamt mit Bild geführt werden. Der natürliche Lebensraum besteht aus busch- und baumbestandenen trockenen Arealen die auch im Terrarium/Freiland gut nachgebildet werden können. Unterschlupfmöglichkeiten aus Steinen und Hölzern sowie eine flache, große Wasserschale sollten nicht fehlen. Die Bodenfläche zur Haltung von zwei ausgewachsenen Tieren sollte nicht unter 3 m2 (2,0 x 1,5 m) liegen.
Durch die Vielzahl der Unterarten kommen sie in unterschiedlichen klimatischen Gebieten vor. Die Haltung ist wie bei allen europäischen Landschildkröten nur für das Freiland mit Schutzhaus zu empfehlen. Hier ist auf Ausbruchsicherheit sowie auf Schutz vor möglichen Räubern zu achten. Die nötige Bodentemperatur im Schutzhaus von 22 – 28 °C kann über die Beleuchtung und oder Bodenheizmatten erreicht werden. Lokale Wärmestellen, bei denen gewisse Stellen im Terrarium auf bis zu 35 – 40 °C erwärmt werden, sind nötig. Da die Tiere ohnehin einen hohen Lichtbedarf haben, empfiehlt sich zusätzlich die Verwendung von Flutlichtstrahlern mit hohem UV-Anteil. Eine Nachtabsenkung auf etwa 20 – 22 °C sollte gewährleistet sein. Für das Tageslicht sollten Neonröhren mit hohem UV-Anteil gewählt werden.
Die selbst für diese Tiere aus Trockengebieten tagsüber benötigte Luftfeuchtigkeit von 50 – 70 %, kann durch mehrmaliges, tägliches Sprühen erreicht werden. Als Futter sollte neben dem fertigen Landschildkrötenfutter in erster Linie Wildkräuter, versch. Keimlinge und Sprossen sowie Karotten, Zucchini und Tomate gegeben werden. Regelmäßig sollte das Futter mit Mineralien und Vitaminen aufgewertet werden. Die Schildkröten legen mehrmals jährlich zwischen 3 und 7 Eier, die bei 30 °C über etwa 60 – 70 Tage ausgebrütet werden können.
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